Dr.med.dent. Marie-Therese Brenner
Kinderzahnheilkunde, Kieferorthopädie, Orale Chirurgie
und Präventive Zahnheilkunde
Zahnärztin
Wahlarzt-Ordination - keine Krankenkassenverträge
WIR HABEN VON 29.3.21 bis 5.4.21 GESCHLOSSEN.
Ab 6.4.21 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.
WICHTIGE INFORMATION - COVID-19:
NEUREGELUNG ZUM EINLASSEN VON
BEGLEITPERSONEN IN DIE ORDINATION
(AB 10. 3. 2021)
1. Aufgrund der 3. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (in
Kraft mit 10. 3. 2021) dürfen Ärzte und Ärztinnen bzw. Zahnärzte und
Zahnärztinnen
Begleitpersonen nur in die Ordination einlassen,
wenn diese ein
negatives Ergebnis
·
eines
Antigen-Tests auf SARS-CoV-2,
dessen Abnahme nicht mehr als
48 Stunden zurückliegen darf,
·
oder eines
molekularbiologischen
Tests (PCR) auf SARS-CoV-2
, dessen Abnahme nicht mehr als 72
Stunden
zurückliegen darf, vorweisen.
2. Ein Nachweis über ein negatives Testergebnis kann durch eine
ärztliche Bestätigung über eine in den letzten
sechs Monaten erfolgte Infektion oder
durch einen Nachweis über
neutralisierende Antikörper in den
letzten
drei Monaten ersetzt werden.
Bei Bedarf
kann dieser Test in unserer Ordination gegen Entgelt durchgeführt werden.
Die Nachweispflicht gilt nicht für PatientInnen und Begleitpersonen von minderjährigen Kindern!
ORDINATIONSZEITEN:
Montag 14-18h (Kieferorthopädie, Vertretung: Dr. Rameis-Wiedemann)
Dienstag 9-14h (Dr. Brenner) und 14h-18h (Vertretung: Dr. Afsharzadeh)
Mittwoch 15-18h
Donnerstag 13-18h
Freitag 9-14h
ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung.
Wir bitten unsere Patienten um Ihre Mithilfe:
1. Verschieben Sie Ihren Termin, wenn Sie oder Ihr Kind sich krank fühlen.
2. Bitte putzen Sie die Zähne bzw. die Zähne des Kindes bereits zu Hause gründlich. Das Zähneputzen in der Ordination ist leider derzeit nicht möglich.
3. Um Wartezeiten zu vermeiden, kommen Sie bitte pünktlich zum Termin. Bitte bringen Sie ggf. den Anamnesebogen ausgefüllt mit.
4. Bei Kinderbehandlungen darf maximal eine Begleitperson mitkommen.
5. Denken Sie daran einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2) mitzunehmen. Nur während der Behandlung darf der Patient ihn ablegen.
6. Händewaschen und Händedesinfektion beim Betreten der Ordinationsräume
7. Um den nötigen Abstand zu anderen Patienten einzuhalten, können unsere Patienten gerne auch im Innenhof des Hauses warten.